Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für den Verein höchste Priorität und ist verbindlicher Bestandteil der gesamten Vereinsorganisation.
Minderjährige haben keinen Zugang zu den Betriebsräumen der Anbauvereinigung und kommen im Rahmen des Vereinsbetriebs zu keinem Zeitpunkt mit Cannabis in Kontakt.
Die Teilnahme an der Versorgung mit Cannabis ist ausschließlich volljährigen Mitgliedern gestattet, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Eine Abgabe an Minderjährige ist ausgeschlossen.
Der Verein stellt durch organisatorische und betriebliche Maßnahmen sicher, dass ein Zugriff durch Minderjährige auf Cannabis jederzeit verhindert wird. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Anbau, Lagerung und Abgabe.
Alle entsprechenden Abläufe sind so gestaltet, dass die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen jederzeit eingehalten werden.